Arbeitsschutz EKvW
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Sicherheitsbeauftragter

Diese Funktion wird von einem Mitarbeitenden ehrenamtlich wahrgenommen. Ab 20 Angestellten (in Kitas werden die Kinder mit gezählt) ist der Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet einen Sicherheitsbeauftragten zu benennen.
Der Sicherheitsbeauftragte unterstützt den Arbeitgeber im betrieblichen Umfeld, gibt beispielsweise Hinweise zu Unfallgefahren. Jeder kann sich zum Sicherheitsbeauftragten ausbilden lassen, hierfür sind keine Vorkenntnisse notwendig. Ein Sicherheitsbeauftragter sollte keine leitende Funktion haben und kann auch nicht durch einen externen Dienstleister gestellt werden.