Arbeitsschutz EKvW
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Betriebsarzt

Der Betriebsarzt unterstützt den Arbeitgeber beratend bei Fragen rund um den Arbeits- und Gesundheitsschutz. Betriebsärzte sind entweder Fachärzte für Arbeitsmedizin oder haben nach ihrer Ausbildung eine Fortbildung Betriebsmedizin absolviert. Jeder Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet sich fachkundig durch ihn beraten zu lassen. Betriebsärzte stehen unter ärztlicher Schweigepflicht und dürfen dem Arbeitgeber keine Auskunft über den Gesundheitszustand einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geben. In der evangelischen Kirche ist die arbeitsmedizinische Betreuung an die BAD GmbH als Dienstleistung vergeben.